FAQ - Zur Buchung und Reiseinformation

Allgemeine Informationen und Reisehinweise

Wo buchen und wie funktioniert es?

Gerade bei einer Luxusreise oder Kreuzfahrt geht es um viel Geld und um ein unvergessliches Erlebnis. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gut beraten werden und bei einem Reiseexperten mit langjähriger Erfahrung buchen. Ein Reiseexperte sorgt für eine professionelle Abwicklung. Er kennt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote aus persönlicher Erfahrung. Er kann Ihnen das Schiff und die Reise empfehlen, die genau zu Ihren Wünschen passen. Außerdem übernimmt er die gesamte Organisation mit den verschiedenen Reiseveranstaltern oder Reedereien und gibt Ihnen schließlich noch wertvolle praktische Tipps für Ihre Reise. Costéri Travel-Tours kann Ihnen genau dies bieten. Wir haben uns auf die Beratung von Urlaubsreisen und Kreuzfahrten spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung. Auf unserer Website können Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Wunschreise erstellen lassen. Dieses Angebot können Sie dann direkt mit einem unserer Reiseberater per Telefon, WhatsApp oder E-Mail buchen.

Links zum Online Check-in, AGBs und Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaften

Sicher Reisen

  • Informationen des Auswärtigen Amts in einer Anwendung zusammengefasst.
  • A3M Global Monitoring

    A3M bietet Frühwarn-, Informations- und Kommunikationssysteme zum Schutz von Freizeit- und Geschäftsreisenden und wurde vom Deutschen ReiseVerband (DRV) für sein Global Monitoring als Branchenstandard im Krisenmanagement ausgezeichnet. Bitte beachten Sie, dass automatische Tools Fehler machen können. Überprüfen Sie die Antworten.

    Unsere Kunden erhalten auf Anfrage kostenlos einen Link zu A3M für ihre Reise.

Was genau ist eine Pauschalreise?

Von einer Pauschalreise wird immer dann gesprochen, wenn eine Kombination aus Reiseleistungen, die unter einem einzigen Vertrag von einem Anbieter oder mit seiner Hilfe zusammengestellt wurden, - einem Reiseveranstalter oder einer Online-Reiseagentur wie Costéri Travel-Tours. Wenn also mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise/denselben Urlaub, etwa Beförderung, Unterkunft, Autovermietung oder unter bestimmten Bedingungen auch andere touristische Dienstleistungen enthalten sind.

Wie verhalte ich mich bei Beanstandungen bei meinem Reisegepäck?

Beanstandungen beim Reisegepäck: Sollten Sie unmittelbar nach Ihrem Flug feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, gehen Sie bitte sofort zum Lost-&-Found-Schalter des jeweiligen Ankunftsflughafens, um dies zu beanstanden. Ohne die entsprechenden Belege wird die Fluggesellschaft weder für den Schaden noch für den Verlust Ihres Reisegepäcks aufkommen.

Für diesen Vorgang gibt es unterschiedliche Formulare.

  • Schadensmeldung (Property Irregularity Report) oder auch PIR genannt
  • Verlustmeldung (Lost Report)

Ab 21 Tagen gilt Ihr Koffer als verloren und nicht mehr als verspätet. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, empfehlen wir immer den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, eine Versicherung für Ihr Gepäck zu buchen. Wenn wir eine Reise für Sie am Telefon oder per E-Mail zusammenstellen, buchen wir auf Ihren Wunsch die von Ihnen gewählte Versicherungsleistung hinzu.

Wo finde ich die günstigsten Pauschalreisen?

Hier finden Sie Urlaubsangebote zu Frühbucher-Konditionen.

Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter:

  • Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist - Mehr erfahren

Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden Fluggesellschaft.

Weitere nützliche Reiseinformationen

Visa- und Einreiseinformationen

  • Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft

    Die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) ist Deutschlands führender Anbieter für konsularische Dienstleistungen, der sowohl die Reisebranche als auch Privatpersonen bei Visaangelegenheiten und anderen konsularischen Themen professionell unterstützt.

Informationen zur Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2)

Keine Beschränkungen mehr beim Reisen

Mit dem 7. April ist die Coronavirus-Einreise-Verordnung ausgelaufen. Damit gibt es keine zu beachtenden Reisehinweise mehr aufgrund von SarsCoV-2.

Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.